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ANTRAG AUF EINE PATIENTENFREIZÜGIGKEIT IN DER GROSSREGION VERABSCHIEDET AM 16. JUNI 2020 DURCH DIE AG 4 „Gesundheit“

MOBILITÄT DER PATIENTEN IN DER GROSSREGION

RESOLUTIONSENTWURF des WSAGR, verabschiedet am 16. Juni 2020 durch die AG 4

Die im Herzen Europas gelegene Großregion mit ihren sechs Teilregionen, die zu vier verschiedenen Ländern gehören und in denen drei Sprachen gesprochen werden (darunter zwei besonders wichtige), verfügt über dynamische und dauerhafte institutionelle Strukturen und ist die bevölkerungsreichste unter den Euregionen.

Während der Covid-19-Epidemie zeichnete sich die Großregion durch eine besondere grenzüberschreitende Solidarität aus, die eine Verlegung und Versorgung von etwa 100 französischen Patienten in deutschen Kliniken ermöglichte, um die an ihre Kapazitätsgrenzen gelangten französischen Einrichtungen zu entlasten.

In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen hat die Großregion beispielhafte Initiativen entwickelt, z.B. im Rahmen der ZOAST Luxlor (zwischen dem Süden Belgiens und dem Norden Frankreichs), der Vereinbarung im Bereich Kardiologie zwischen Forbach und Völklingen oder auch im Bereich des Notarzt- und Rettungsdienstes, mit Abschluss der französisch-belgischen Vereinbarung, die einen Einsatz der Notarzt- und Rettungsdienste (SMUR) auf beiden Seiten der französisch-belgischen Grenze ermöglicht, um die Reaktionszeit zu verkürzen.

Angesichts dieser Stärken der Großregion und ihrer Erfahrungen im Bereich der Zusammenarbeit fordert der WSAGR dazu auf, in dieser Region eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen mit Modellcharakter zu initiieren, für die verschiedenen Teile ihrer Bevölkerung, durch Einführung einer Freizügigkeit der Patienten ohne administrative oder finanzielle Hürden.

Dies wird den Sozialversicherten der Großregion erlauben, ohne vorherige ärztliche Genehmigung Angehörige eines Heilberufes und/oder ein Krankenhaus in der Großregion aufzusuchen, um einen Arzt zu konsultieren und eine Gesundheitsversorgung zu der im Behandlungsland geltenden Gebührenordnung zu erhalten. 

Die Übernahme der Kosten für diese Gesundheitsleistungen wird durch die Sozialversicherungssysteme des Heimatlandes des mobilen Patienten erfolgen.

Zunächst soll die europäische Krankenversicherungskarte „EHIC“ eingesetzt werden, um den Patienten bei den Gesundheitsversorgungsstrukturen und Sozialversicherungsträgern der Großregion zu identifizieren.

Um die Transparenz der Gesundheitsversorgung und die Umsetzung dieser Patientenfreizügigkeit sicherzustellen, werden die Gesundheitsbehörden und Sozialversicherungsträger der verschiedenen Teilregionen der Großregion ein umfassendes Informationssystem entwickeln, um den Patienten sowie den Gesundheitsfachkräften alle nützlichen und notwendigen Informationen bereitzustellen.

Parallel zu dem vorstehenden Vorschlag und angesichts der beispiellosen Gesundheitskrise, mit der sich die Mitgliedstaaten derzeit konfrontiert sehen, erachtet es der WSAGR für notwendig, Überlegungen zu neuen Finanzierungformen für die Kosten der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung im Krisenfall anzustellen, mit Einführung eines schnelleren und auf Notsituationen ausgerichteten Regulationsmechanismus, z.B. durch die Einrichtung eines speziellen EU-Fonds. Der WSAGR sieht sich ganz entschieden einer Dynamik des sozialen Fortschritts und der Innovation verpflichtet und der vorstehende Resolutionsentwurf ist Ausdruck dieses Bestrebens.

 

 

Auszug aus dem Bericht der AG 4 des WSAGR für den Zeitraum 2019-2020 unter saarländischer Präsidentschaft

  1. Oktober 2020

Henri Lewalle

Präsident der AG 4 „Gesundheit“ WSAGR

 

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